27.07.10
Herstellerabschlag: Weniger Verweigerer
Die Gesetzteslage scheint eindeutiger als die Auslegung: ...
Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel erhalten die Krankenkassen nach § 130a Abs. 3b SGB V von den Apotheken grundsätzlich einen Abschlag von 10 Prozent des Herstellerabgabepreises. Doch nicht alle Hersteller haben der Zuordnung zugestimmt. Das hat zu erheblichen Außenständen der Kassen geführt. Inzwischen gibt es allerdings weitere Einigungen.
